Unsere AGB .

I. Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, dem Arena-Hotel, Willy-Brandt-Allee 45891 Gelsenkirchen (in diesen AGB „Hotel“, „Anbieter“ oder „wir“) und dem Kunden (in diesen AGB „Kunde“ oder „Sie“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen.

II. Vertragsabschluss, -partner -haftung / Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit
  6. bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von
  7. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

      1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
      2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
      3. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Für das Hotel gelten folgende Stornierungsfristen und -kosten:
      • bis zum 10. Tag vor Anreise: kostenfrei
      • 9. – 3. Tag vor Anreise: 50% der gebuchten Leistungen
      • Stornierung bis -2 Tage vor Anreise oder Nichtanreise: 80% der gebuchten Leistungen

V. Rücktritt des Hotels

      1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
      2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
        – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
        – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
        – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
      3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

      1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
      2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
      3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
      4. Haustiere im Hotel sind grundsätzlich erlaubt. Das Mitbringen von Haustieren ist vorher anzufragen. In den dem Frühstücksraum sind Haustiere nicht erlaubt.
      5. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen haftet der Gast. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigen sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch für Schäden, welche erst nach Abreise des Gastes festgestellt werden.
      6. Nicht im Hotel gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Das Hotel kann den Zutritt im Einzelfall verwehren.

VII. Gutscheine

      1. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung des Gutscheins oder der Gutscheine zustande.
      2. Gutscheine können per Überweisung bezahlt werden. Der Versand von Gutscheinen kann entweder per E-Mail oder über den Postweg erfolgen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für eine verspätete Zustellung auf dem Postweg. Das Hotel übernimmt keine Haftung für eine aus technischen Gründen nicht erfolgte Zustellung per E-Mail.
      3. Es handelt sich bei Gutscheinen grundsätzlich um Wertgutscheine, welche auf die Leistungen im Hotel einlösbar sind.
      4. Gutscheine gewähren keinen Anspruch auf eine Verfügbarkeit von speziellen Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist eine Reservierung erforderlich.
      5. Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar oder verrechenbar. Jeder Gutschein muss zur Einlösung einzeln vorgelegt werden. Die Auszahlung von Gutscheinwerten ist ausgeschlossen. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist – unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche und Rechte – nicht möglich.
      6. Beim Kauf von Gutscheinen wird eine Gutscheinrechnung ausgestellt, die mit 0% MwSt ausgewiesen ist. Eine Rechnungslegung über die in Anspruch genommenen Leistungen mit Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen. (UstG).
      7. Zur Einlösung eines Gutscheins ist nur derjenige berechtigt, der den Gutschein im Besitz hat und vorlegt. Es besteht bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kein Anspruch auf Ersatz. Gutscheine sind nur gültig, wenn Sie durch den Käufer vollständig bezahlt worden sind. Wird die Zahlung eines Gutscheines zurückgezogen oder ungültig, verliert dieser automatisch seine Gültigkeit.
      8. Die Vervielfältigung von Gutscheinen ist verboten. Der Käufer ist für die Geheimhaltung von Gutscheinvorlagen selbst verantwortlich. Das Hotel haftet nicht für den Missbrauch von Gutscheinvorlagen. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Gutscheine sind erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde.

VIII. Haftung des Hotels

      1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
      2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
      3. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach 4 Wochen werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, entsorgt.
      4. Das Hotel haftet nicht für Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

IX. Schlussbestimmungen

        1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
        2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
        3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
        4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
        5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Dezember 2016